WISSENSWERTES
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Formalien
nach der Hochzeit
Und wenn der Trubel dann
vorbei ist ...
Wer denkt, dass nachdem die letzten
Akkorde der Musiker verklungen sind,
das Thema Hochzeit nun der Vergangenheit
angehöre, der irrt. Viele kleinere
und größere Aufgaben sind zu Beginn
des Ehelebens gemeinsam zu bewältigen.
Anhand der folgenden Checkliste
wird es Ihnen leichter fallen, nichts zu
vergessen:
1. Notieren Sie Geschenke
und Glückwünsche
Bevor Sie daran gehen alle Geschenke
auszupacken, sollten Sie zu Stift und
Papier greifen. Machen Sie eine Liste mit
den Namen derer, die an Ihre Hochzeit
gedacht haben. Schreiben Sie auf, von
wem Sie welches Geschenk und von
wem Sie welche Glückwünsche erhalten
haben. So kommen Sie nicht in die Verlegenheit,
sich bei Tante Lieschen für die
tolle Obstschale zu bedanken, obwohl
sie Ihnen tatsächlich das Teeservice geschenkt
hat.
2. Rechnungen
Sobald die Feierlichkeiten vorüber sind,
werden die ersten Rechnungen eintreffen.
Überprüfen Sie die Kostenaufstellung
des Dienstleisters auf jeden Fall
eingehend mit Ihren im Vorfeld gemachten
Notizen bzw. falls vorhanden dem
Kostenvoranschlag. Wurden vereinbarte
Sonderkonditionen berücksichtigt? Haken
Sie bei unklaren Rechnungen noch
einmal nach, bevor Sie diese begleichen.
3. Namens- und
Adressänderungen
Hat einer der Eheleute den Namen des
Ehepartners angenommen und/oder haben
sie den Wohnsitz gewechselt, müssen
verschiedene Institutionen davon in
Kenntnis gesetzt werden. Dazu gehören:
»» Arbeitgeber
»» Geldinstitute
»» Kreditkartengesellschaften
»» Telefongesellschaften
»» Versicherungen
»» Finanzamt
»» Krankenkasse
»» Verlage von Zeitschriften/Zeitungen
»» Energieversorger
Das Standesamt informiert die Meldebehörde
über die Eheschließung und
eine mögliche Namensänderung. Wenn
sich Ihre Anschrift ändert, sollten Sie sich
innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt/
oder Bürgeramt an- oder ummelden.
Durch die Eheschließung kann
sich melderechtlich die zu erfassende
Hauptwohnung ändern. Über Einzelheiten
informiert Sie das zuständige Einwohnermeldeamt/
oder Bürgeramt.
Ob Sie jemanden vergessen haben zu
benachrichtigen, sehen Sie spätestens,
wenn Sie das nächste Mal Post bekommen.
Legen Sie die Briefe und Rechnungen,
die im Adressfeld noch Ihren früheren
Namen enthalten, auf einen extra
Stapel, als Gedankenstütze, wer noch
über die Namensänderung informiert
werden muss.
4. Änderung folgender
Papiere
Haben Sie den Namen ihres Ehepartners
angenommen, müssen Sie folgende
Dokumente auf den aktuellen Stand
bringen lassen:
»» Personalausweis und Reisepass:
Beim Bürgeramt der Stadt
»» Lohnsteuerkarte:
Die Änderung erfolgt automatisch
in Klasse IV über das Finanzamt
»» Führerschein:
Beim Bürgeramt
»» laufende Verträge:
Beim jeweiligen Vertragspartner