WISSENSWERTES
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Im Film sieht es ganz einfach aus:
Da steigen zwei frisch Verliebte in den
nächsten Flieger und lassen sich fern ab
der Konventionen in Los Angeles oder
Las Vegas auf die Schnelle trauen. Als
rechtmäßig verbundene Eheleute und
glücklich wieder in der Heimat zu sein,
landen sie kurze Zeit später erneut im
Schoße der strahlenden Familie.
In der Realität sind die Vorbereitungen
für eine Heirat im Ausland weit weniger
romantisch, dafür aber mit einem erhöhten
Maß an Organisationsaufwand
versehen. Auch wenn es vielerorts wesentlich
unbürokratischer zugeht als
hierzulande, benötigen Sie eine Anzahl
von Dokumenten, Papieren und Urkunden,
die Sie mitunter einige Zeit, bevor
Sie abreisen, anfordern, teilweise auch
übersetzen lassen müssen. Dabei unterscheiden
sich die rechtlichen Bestimmungen
oft erheblich, weshalb Sie sich
frühzeitig, am besten einige Monate vor
der Abreise, sehr genau informieren
sollten, in erster Linie bei den zuständigen
Stellen des Landes in dem Sie
heiraten möchten.
Die meisten ausländischen Staaten
fordern ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis,
um ausländischen Staatsangehörigen
in ihrem Land die Eheschließung
ermöglichen zu können. Das Ehefähigkeitszeugnis
ist eine Bescheinigung Ihres
Standesamtes in Deutschland, mit der
bestätigt wird, dass seitens beider Verlobter
keine Ehehindernisse vorliegen.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie
beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder
– falls Sie als Deutsche(r) nicht mehr in
Deutschland wohnen, beim Standesamt
Ihres letzten Wohnsitzes. Das Standesamt
Kassel informiert Sie gerne, welche
Unterlagen Sie zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
vorlegen müssen.
Im Wesentlichen sind das die gleichen
Unterlagen, die auch zur Anmeldung einer
inländischen Eheschließung benötigt
werden.
Grundsätzlich ist eine im Ausland geschlossene
Ehe auch aus deutscher
Sicht gültig, wenn sie nach den am Ort
der Eheschließung geltenden Vorschriften
geschlossen worden ist und beide Ehegatten
nach dem Recht des Staates, dem
sie angehören, die Ehe eingehen durften.
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland
haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ehe in
einem deutschen Eheregister nachbeurkunden
zu lassen. Der Antrag zur Nachbeurkundung
ist beim Standesamt Ihres
Wohnortes zu stellen. Erkundigen Sie
sich bitte vor Ihrem Reiseantritt, ob die
von dem ausländischen Standesbeamten
ausgestellte Heiratsurkunde mit einer
Apostille oder Legalisation versehen sein
muss.
Voraussetzung hierfür ist, dass zumindest
ein Beteiligter Deutscher ist bzw.
Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter
oder ausländischer Flücht-
ling mit Aufenthalt in Deutschland. Im Rah-
men der Nachbeurkundung haben Sie
auch die Möglichkeit, Ihre Namensführung
nach der Eheschließung zu klären
bzw. zu bestimmen. Nach der Nachbeurkundung
verfügen Sie über eine deutsche
Personenstandsurkunde, die im
deutschen Rechtsbereich allgemein als
Nachweis einer wirksam geschlossenen
Ehe und Ihrer Namensführung dient.
Broschüren zum Thema „Heiraten im
Ausland“ erhalten Sie auch bei allen Beratungsstellen
des Bundesverwaltungsamtes.
Heiraten im Ausland
Dem Paradies werden Sie nie wieder näher sein
Kein guter Brauch
Das Streuen von Reis und Blüten zur
Hochzeit hat sich auch in Deutschland
eingebürgert. Doch: Im Flur und auf dem
Asphalt können Reiskörner und Blütenteppiche
ungewollte Rutschpartien verursachen.
Damit Ihre Feststimmung nicht
durch einen Unfall getrübt wird, bitten wir
Sie und Ihre Gäste, auf diesen Brauch zu
verzichten.
/www.cinderellaKassel.de