WISSENSWERTES
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Die Angaben im Fahrzeugbrief und
-schein müssen immer den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen. Das
bedeutet, dass der durch Eheschließung
angenommene Familienname in den
Fahrzeugpapieren gegebenenfalls geändert
werden muss. Für die Umschreibung
der Fahrzeugpapiere ist die Zulassungsstelle
zuständig.
5. Versicherungen überprüfen
Wird aus zwei Haushalten plötzlich einer,
sollten Sie Ihre Versicherungspolicen
überprüfen. Eventuell ist die eine oder
andere Versicherung nun doppelt vorhanden
oder Sie hatten als Begünstigten
bisher eine andere Person eingetragen
und möchten das jetzt zu Gunsten Ihres
Ehepartners ändern. Hier die wichtigsten
Verträge, die Sie überprüfen sollten:
»» Unfallversicherung
»» Hausratversicherung
»» Private Haftpflichtversicherung
»» Rechtschutz
6. Neue Steuerklasse
Die für Sie zuständige Meldebehörde
teilt dem Finanzamt Ihre Eheschließung
mit. Derzeit erhalten in allen Fällen beide
Ehepartner automatisch die Steuerklasse
IV, selbst wenn ein Ehepartner gar
keinen Arbeitslohn bezieht. Möchten Sie
die Steuerklassenkombination III/V oder
das Faktorverfahren, müssen Sie dies
beim Finanzamt beantragen. Fragen zum
Steuerklassenwechsel beantworten Ihnen
die Finanzämter und Steuerberater.
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